Mit der richtigen Strategie lässt sich fast jedes Vorhaben erfolgreich umsetzen. So war das auch bei der HEETS Turquoise Selection. Die beliebte Menthol-Sorte von IQOS war zwischenzeitlich aus dem Handel verschwunden. 2022 ist sie mit gleichem Geschmack und Geruch von IQOS ILUMA wieder zurückgekehrt. Der Clou: die Klassifizierung als rauchfreies Tabakprodukt…
HEETS Turquoise Selecion: Seit 2022 ein rauchfreies Tabakprodukt
In § 8b Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) der TPD heißt es:
„Das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen mit folgenden Zusatzstoffen ist verboten: […] 4. Zusatzstoffe, die bei Rauchtabakerzeugnissen das Inhalieren oder die Nikotinaufnahme erleichtern […]“, also auch Menthol.
Die IQOS HEETS Turquoise Selection sind aber kein Rauchtabakerzeugnis. Es handelt sich bei ihnen um ein rauchfreies Tabakprodukt. Weil der Tabak in den HEETS Turquoise Selection Sticks erhitzt wird, aber nicht verbrennt. Ergo kamen die beliebten Sticks wieder in die Regale zurück. In einer moderneren Verpackung, versteht sich.

Beschlüsse und Umsetzung der Tabakproduktrichtlinie
Die TPD schreibt insbesondere Folgendes vor:
- Zigaretten und Drehtabak mit charakteristischen Aromen, die den Geruch, Geschmack oder die Rauchintensität verändern, wie etwa Menthol, dürfen nicht verkauft werden.
- Warnhinweise und Schockbilder müssen rund zwei Drittel der Vorder- und Rückseite der Zigarettenpackungen einnehmen.
- Alle Tabakproduktpackungen müssen mit einer eindeutigen ID versehen sein sowie Sicherheitsmerkmale als Fälschungsschungsschutz eingeführt werden.
- Alle Produktbewegungen müssen aufgezeichnet werden, damit jede Packung in ihrer Lieferkette zurückverfolgt werden kann.
- Mit bestimmten Angaben, beispielsweise dass der Tabak aus „ökologischem Anbau“ stammt, darf nicht mehr geworben werden.
- Für Zigaretten gibt es einheitliche Obergrenzen: Nikotingehalt: 1,0 mg, Kohlenmonoxidgehalt: 10 mg.
Im Ganzen hat die TPD viel bewirkt und konnte nach dem Beschluss der Europäischen Union vom 19. Mai 2014 bis zum geplanten Datum, dem 20. Mai 2016, in nationales Recht umgesetzt werden. – Die Durchführung der Menthol-Abschaffung ließ sich dagegen nicht so einfach bewerkstelligen, da Hersteller und Händler bestehende Restbestände noch abverkaufen wollten. Sie erhielten eine Übergangsfrist bis zum 19. Mai 2020.